AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autronic AG Stand 30.05.2022
1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die Autronic AG mit Sitz in Zweidlen, Kanton Zürich, nachfolgend Autronic genannt, bietet Ihren „Kunden“ namentlich Fachhändler, Wiederverkäufer aber auch Endkunden Produkte, Distributions- und Verkaufsdienstleistungen an.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ genannt, Regeln für den Geschäftsverkehr mit der Autronic die Rechten und Pflichten und ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen. Alle durch die Autronic angebotenen Produkte und Dienstleistungen unterstehen diesen AGB’s und können nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ersetzt oder überstimmt werden.
1.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile dieser AGB’s nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
1.4 Diese AGB’s können jederzeit durch Autronic geändert oder ergänzt werden. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form kommuniziert. Falls wesentliche Änderungen vorgenommen werden, hat der Kunde das Recht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen die Geschäftsbeziehung schriftlich zu künden. Bestehende Bestellungen bleiben davon unberührt. Die aktuell gültige Version der AGB’s sind unter www.autronic.ch/agb abzurufen.
2 Pflichten und Leistungen des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere für eine rechts- und vertragskonforme Abwicklung des Verkaufs und der Lieferung der Produkte und für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen.
2.2 Verkauf und Lieferung der Produkte gehen bei Warenbezug auf den Kunden über. Die Risiken beim Weiterverkauf werden durch den Kunden auf eigene Rechnung und im eigenen Namen getätigt. Gegenüber den Endkunden oder Dritten ist der Kunde nicht berechtigt im Namen oder als Vertreter von Autronic aufzutreten oder Geschäfte und Verträge für Autronic abzuschliessen.
2.3 Der Kunde ist für die Einhaltung von Richtlinien, Bedingungen und den Besitz von allfälligen Autorisierungen durch den Hersteller/ Lieferanten verantwortlich. Falls diese durch den Kunden nicht eingehalten werden, so hat der Kunde bei möglichen Belangen die Autronic schadlos zu halten.
3 Konditionen für den Bezug von Waren
3.1 Abhängig vom geplanten Jahresumsatz, den gewählten Zahlungs- und Lieferkonditionen, Kommunikationsbeiträgen oder weiteren Vereinbarungen kann Autronic besondere Konditionen gewähren. Diese Konditionen können jederzeit durch Autronic angepasst werden, insbesondere falls die Vertragskonditionen auf Hersteller/Lieferanten Seite ändern.
4 Informationspflicht und Kreditlimite
4.1 Autronic legt, auf Grund der Bonität, den Kreditinformationen und den voraussichtlichen Jahresumsätzen, die Kreditlimite eines Kunden fest. Es steht Autronic frei, vom Kunden jederzeit Sicherheiten zu verlangen.
4.2 Bei Zweifel an der Kreditwürdigkeit steht es Autronic frei die Kreditlimite ohne Voranmeldung zu ändern.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. Wechsel der führenden Gesellschafter, strategische Neuausrichtung, Rechtsform, usw., umgehend der Autronic bekannt zu geben.
5 Bestellung
5.1 Angebote der Autronic sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, technische Daten, Beschreibungen, usw. als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung der Eigenschaften dar.
5.2 Der Kunde ist an seine telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Bestellungen gebunden.
5.3 Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung von Autronic, mit einer Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden.
5.4 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von Autronic. Kosten, die bereits entstanden sind, kann Autronic dem Kunden belasten.
6 Lieferung und Prüfung der Ware
6.1 Autronic liefert die bestellten Produkte grundsätzlich ab Lager. Versand der Ware erfolgt bei Bestellung, mit Beaufschlagung der üblichen Portokosten, durch die Schweizerische Post.
6.2 Der Transport der Ware wird mit der üblichen Transportversicherung der Schweizerischen Post gedeckt.
6.3 Hat der Kunde bei der Bestellung angegeben, dass er die Ware bei Autronic abholen will, so hat er innert 3 Tagen ab Rechnungsstellung die Ware entweder abzuholen bzw. abholen zu lassen. Während dieser Frist bewahrt Autronic die Ware auf Kosten und auf Risiko des Kunden auf. Mit unbenütztem Ablauf der Frist befindet sich der Kunde im Annahmeverzug. Autronic ist dann berechtigt, die Ware entweder einzulagern oder einlagern zu lassen, die Ware dem Kunden zuzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Einlagerung und Zustellung erfolgen auf Risiko und auf Kosten des Kunden. Autronic belastet dem Kunden die effektiven Lager- und Zustellkosten. Dieselbe Regelung gilt für unvorhergesehene Zwischenlagerungen sofern die Ware vom Empfänger am Bestimmungsort nicht abgenommen wird oder diese unterwegs aus einem Grund, den der Transporteur nicht zu vertreten hat, aufgehalten wird.
6.4 Lieferungstermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung von Autronic durch den Hersteller/Lieferanten.
6.5 Autronic ist generell zu Teillieferungen berechtigt.
6.6 Bei Lieferstörungen infolge von höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die Autronic keinen Einfluss hat, wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkehrsstörungen, ist Autronic berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
6.7 Der Kunde hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 6 Tagen ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, bei ihm ohne Bestellung eingegangene Fehllieferungen innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme Autronic zu melden und die Ware zur Rückholung durch Autronic oder einen durch Autronic beauftragten Dritten während mindestens 10 Tagen bereit zu halten. Sollte der Kunde eine Fehllieferung nicht oder nicht innert Frist melden, akzeptiert er die Lieferung für sich und schuldet Autronic den entsprechenden Kaufpreis.
7 Beizug von Dritten
7.1 Autronic darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen.
8 Preise
8.1 Ohne anderslautende Vereinbarung sind die Preise der Produkte und Dienstleistungen von Autronic in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, verzollt und ab Lager. Die Preise können jederzeit angepasst werden. Die Zusatz- und Versandkonditionen sind nicht enthalten und werden gemäss Vereinbarung beaufschlagt. Wo nicht anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
8.2 Dem Kunden werden die im Zeitpunkt der Auftragserfassung gültigen Preise berechnet. Bei Preiserhöhungen der Hersteller/Lieferanten, öffentlicher Abgaben oder solche infolge von Währungsschwankungen behält sich Autronic das Recht vor, diese für noch nicht ausgelieferte Waren bzw. noch nicht erbrachte Dienstleistungen an den Kunden weiter zu berechnen. Massgebend sind in jedem Fall die in der Auftragsbestätigung durch Autronic genannten Preise.
8.3 Autronic kann dem Kunden bei der Durchführung von Projektgeschäften Projektpreise gewähren, die von der Preisliste abweichen, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den jeweiligen Hersteller. Der Kunde ist verpflichtet die jeweiligen Bedingungen des Herstellers zum Projektgeschäft einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den Nachweis einer Endkundenverifikation durch den Kunden. Bei Verweigerung der Genehmigung durch den Hersteller oder bei Zuwiderhandlung des Kunden gegen die Projektgeschäftsbedingungen hat Autronic unbeschadet der Geltendmachung weiterer Ansprüche das Recht, dem Kunden die Differenz zwischen der speziellen Preiszusage und dem regulären Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung zu berechnen. Autronic behält sich vor, diese Differenz selbst einzufordern oder die Forderung an den Hersteller abzutreten.
9 Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von Autronic sofort fällig und innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ist der Kunde ohne weitere Mahnung im Verzug. Autronic kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen.
9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Autronic ohne besondere Androhung berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach Ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten abhängig zu machen.
10 Abtretung / Verrechnung / Retentionsrecht
10.1 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung von Autronic nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber Autronic abzutreten oder mit Forderungen von Autronic gegen ihn zu verrechnen.
10.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden an Sachen von Autronic ist vollumfänglich wegbedungen.
11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Die von Autronic gelieferten Produkte bleiben – solange sie im Einflussbereich des Kunden stehen – im Eigentum von Autronic, bis Autronic den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Autronic ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen Autronic umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
11.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Autronic gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
12 Rückgabe
12.1 Die Rückgabe sowie der Umtausch von Produkten ist nicht möglich.
13 Gewährleistung und Garantie
13.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Autronic keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.
13.2 Für Produkte von Dritten gewährleistet und steht Autronic nur in dem Umfang ein wie der Dritte (z.B. Hersteller, Lizenzgeber) gegenüber Autronic einsteht. Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber Autronic und dem Dritten.
13.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Bestimmungen des Herstellers/Lieferanten die Gewährleistung in der Regel nach deren Wahl auf Nachbesserung, Lieferung mängelfreier Ersatzware oder Gutschrift beschränkt. Der Austausch von Teilen, die Nachbesserung oder die Lieferung mängelfreier Ersatzware lösen keine neuen Gewährleistungspflichten aus. Auftretende Störungen die in die Gewährleistung fallen, berechtigen den Kunden nicht vom Kauf zurückzutreten oder eine Wandelung zu erklären.
13.4 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Autronic schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet.
14 Gewährleistung des Kunden
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, Autronic von jeglicher Haftung und von jeglichen Schäden freizustellen, sofern Dritte gegen Autronic Ansprüche geltend machen, welche auf eingelieferte Produkte und Daten, die nicht vertragskonforme Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.
15 Haftung von Autronic
15.1 Autronic haftet nur für direkten Schaden bis zur Höhe des jeweiligen Verkaufspreises und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser vorsätzlich oder durch grobes Handeln oder Unterlassen von Autronic verursacht wurde. Die Transporthaftung von Autronic ist in jedem Fall beschränkt gemäss Ziffer 6.2.
15.2 Jede weitergehende Haftung von Autronic, deren Hilfspersonen und der von Autronic beauftragten Dritten für Schäden aller Art und aus jeglichem Rechtsgrund ist im gesetzlich grösstmöglichen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
16 Vertraulichkeit
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Autronic-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni, Konfigurationen oder andere Vorleistungen, vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit Autronic zu verwenden.
17 Gerichtsstand
17.1 Auf diese Vereinbarung ist Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei den für Zweidlen (ZH) zuständigen Gerichten. Autronic behält sich vor, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Autronic AG Stand 30.05.2022